Jährliche Unterweisung zum Verhalten im Brandfall nach §6 ArStättV oder die Ausbildung zum/-r Brandschutzhelfer/-in nach Vorgaben der ASR A2.2 und DGUV Information 205-023. (Erfüllen Sie die Fortbildungsempfehlung der DGUV Information 205-023, indem Sie alle 3 bis 5 Jahre eine Wiedererholung der Ausbildung absolvieren.)
Maximale Teilnehmeranzahl:
10 Personen (Die Schulungen finden i. d. R. nur dann statt, wenn die Mindestteilnehmeranzahl von 6 Personen erreicht ist.)
Abschluss:
Zertifikat „Brandschutzhelfer“ nach § 10 ArbSchG und ASR A2.2
Termine:
z.Z. nur Inhouse-Schulungen möglich. Termine nach Absprache.
Für Inhouse-Schulungen (ab 7 Personen) in Ihrem Unternehmen unterbreiten wir Ihnen gern ein attraktives Angebot.