Flucht- und Rettungspläne

Der Gesetzgeber sagt Flucht- und Rettungspläne sind dann erforderlich, wenn sich in einem Gebäude häufig ortsunkundige Personen aufhalten, die einfache Übersichtlichkeit fehlt oder ein erhöhtes Gefahrenpotential besteht. Dann können Flucht- und Rettungspläne zur schnellen Orientierung im Objekt dienen. Sie enthalten alle relevanten Angaben zu Flucht-/Rettungswegen, Brandbekämpfungseinrichtungen, Melde-/Alarmeinrichtungen und außerdem sind sie mit Hinweisen zum Verhalten im Brandfall und zum Verhalten bei Unfällen versehen. Diese Pläne werden, je nach Objektgröße, in den Formaten DIN A3 bis DIN A1 erstellt – aber auch andere Formate sind möglich. Die Flucht- und Rettungspläne müssen dazu lagerichtig und gut sichtbar im Objekt (z. B. in Fluren, bei Ein- und Ausgängen oder Aufzügen) angebracht werden. Aktuelle Grundlage dazu bildet die DIN ISO 23601.

Sonstige Verwendungen:

Möglich sind auch Kombination von Flucht- und Rettungsplan mit der Brandschutzordnung oder als Brandschutzplan (bei Industriebauten) mit zusätzlichen Angaben zu Brandschutzeinrichtungen und Gefahrenbereichen und dergleichen.