Feuerlöschgeräte – Tragbare Feuerlöscher

Es gibt auf der Welt wohl nur wenige Produkte bei denen sich die Hersteller und Lieferanten wünschen, dass diese nie gebraucht werden. Hierzu zählen vor allem auch Feuerlöschsysteme.

Da jedes Feuer aufgrund seiner chemischen Prozesse individuell brennt, ist es schwer möglich einen Universalfeuerlöscher zu entwickeln. Wasser, Pulver, Schaum oder Kohlendioxid sind die am meisten verbreiteten Löschmittel in tragbaren Feuerlöschern. Die richtige Auswahl des Feuerlöschers richtet sich immer nach den jeweiligen Brennstoffen.

Wir können dabei auf eine jahrelange Erfahrung zurückgreifen und unsere Brandschutzfirma unterstützt Sie gern bei der richtigen Auswahl von tragbaren Feuerlöschern.

Die Grundlage unserer Arbeit sind die Produktgerätenorm DIN EN 3 und die Technische Regel für Arbeitsstätten „Maßnahmen gegen Brände“ ASR A 2.2.

Tragbare Feuerlöscher werden zur Bekämpfung von Klein- und Entstehungsbränden verwendet und sind für verschiedene Brandklassen geeignet. Dabei kann hauptsächlich zwischen zwei Bauarten unterschieden werden.

Bauarten:

Bei tragbaren Feuerlöschern unterscheidet man die Ausführungstypen Aufladelöscher und Dauerdrucklöscher.

Aufladelöscher

Der Löscher steht nicht ständig unter Druck. Aufladelöscher bestehen im wesentlichen aus einem Löschmittelbehälter und einer Treibgaspatrone, das Löschmittel und das Treibgas sind somit getrennt. Erst nach Inbetriebnahme des Löschers wird das Treibgas (z. B. Kohlenstoffdioxid) in den Löschmittelbehäter entleert, der Behälter steht somit unter Druck. Der Feuerlöscher ist dann „aufgeladen“ und bereit das Löschmittel auszustoßen.

Dauerdrucklöscher (Permanentlöscher)

Der Löscher steht ständig unter Druck. Das Löschmittel und das Treibgas (Stickstoff oder Kohlenstoffdioxid) sind zusammen in einem Löschmittelbehälter untergebracht. Das Treibgas übt einen permanenten Druck auf das Löschmittel aus.

Prüfgrundlage für die Instandhaltung von tragbaren Feuerlöschern ist die DIN 14406-4 und die Betriebsicherheitsverordnung. Dabei sind ebenfalls die Instandhaltungsanweisungen der Hersteller für jeden in den Verkehr gebrachten Feuerlöscher bei der Wartung zu beachten. Die regelmäßige Inspektion von Feuerlöschern hat mindestens alle zwei Jahre zu erfolgen.