Brandschutzschulung

Wussten Sie, dass Sie ihre Mitarbeiter regelmäßig, mindestens einmal jährlich, laut Arbeitsschutzgesetz in Sachen Umgang und Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen in Ihrem Betrieb zu unterweisen haben?

Wenn Sie mehr als 20 Mitarbeitende beschäftigen, dann sind laut ASR A 2.2 mindestens 5% der Belegschaft als Brandschutzhelfer auszubilden. Kalkulieren Sie dabei auch Urlaubs- und kranheitsbedingte Fehlzeiten mit ein. Die Mitarbeiter sind anschließend tiefergehend mit der Materie vertraut und können Brandsituationen schneller und gezielter erfassen und händeln, sowie die Evakuierung des Gefahrenbereichs unterstützen. Alle vier Jahre ist eine Auffrischung erforderlich.

Gern unterstützen wir Sie dabei und bieten Ihnen dafür individuelle Gesamtpakete an. Mit modernen Methoden unterweisen wir Ihre Mitarbeiter rechtskonform. Für ein Mehr an Sicherheit in ihrem Betrieb.

Sprechen Sie uns gern dazu an. Wir erstellen Ihnen dann gern ein individuelles Angebot.