Brandschutzbeauftragter

Als Brandschutzbeauftragter stehe ich dem Auftraggeber als Fachberater zur Seite und biete ein Mehr an Sicherheit für Ihr Unternehmen.

• Damit Sie als Unternehmer ihren rechtlichen Pflichten und Obliegenheiten in Sachen Brandschutz vollumfänglich nachkommen können, denn für die betriebliche Sicherheit in Unternehmen und Arbeitsstätten sind sie als Firmeninhaber verantwortlich.

• Damit Sie vor Folgeschäden im Schadensfall wie z.B. finanzielle Verluste, Marktverdrängung, Verlust von qualifizierten Mitarbeitern, zivil- und strafrechtliche Prozesse, Ärger mit der Versicherung usw. verschont bleiben und ein reibungsloser Ablauf ihres Betriebes gewährleistet ist.

• Damit Sie auf längere Sicht Kosten einsparen, denn wir arbeiten mit verschiedenen Versicherungen zusammen und können für Sie ggf. eine Prämienreduzierung der Brandversicherung erreichen.

Meine Aufgabe als Brandschutzbeauftragter ist es:

Den Verantwortlichen des Unternehmens zu unterstützen und zu beraten, um die Brandrisiken durch Brandschutz- und Sicherheitsmaßnahmen zu minimieren.

Dies beinhaltet zum Beispiel:

  • Brandschutzbegehungen
  • Erstellen von Brandschutzordnungen Teil A,B,C
  • Beurteilung von Brandgefährdungen
  • Bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen in Sachen Brandschutz
  • Beratung bei der Ausstattung mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der richtigen Löschmittel
  • Rettungs-, Flucht-, Feuerwehr- und Alarmpläne erstellen und kontrollieren
  • Prüfungsintervalle und Prüfabläufe festlegen
  • uvm.

Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem vorbeugenden Brandschutz.

Jede Leistung kann auch einzeln in Anspruch genommen werden. Eine schriftliche Übertragung stellt für den Auftraggeber eine Pflichtenteilung dar. Somit wird die jeweilige Verantwortung aufgeteilt.

  • Gesetze
  • Brandschutzrecht
  • Vorschriften
  • Bestimmungen
  • Regelwerke
  • Normen
  • Brandlehre
  • Technische Regeln

gilt es rechtlich zu beachten.

Wir sind zertifiziert und geprüft nach Vorgabe der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, geregelt in der DGUV-I 205 003

Auch bei Neugründung oder Umzug von Firmen helfen wir dem Auftraggeber die Arbeitsstätte nach den geltenden Vorschriften im Brand- und Arbeitsschutz einzurichten.

Kosteneinsparung

Ggf. kann durch die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten oder die Erfüllung von Versicherungsvorgaben eine dauerhafte Reduzierung der Feuerversicherungsprämie erreicht werden.